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Energie­ausweis

Klarheit statt unsicherheit.

Der Energieausweis – Klarheit statt Unsicherheit.

Energieausweis? Kein Grund zur Sorge. Viele Eigentümer sind unsicher, wenn es um gesetzliche Vorgaben und mögliche Bußgelder geht – und das ist völlig verständlich. Wir bringen Ordnung in die Bürokratie: Was muss rein? Wann ist er Pflicht? Wie vermeiden Sie Risiken? RTI gibt Ihnen Antworten – klar, verständlich und rechtssicher.

Was ist ein Energieausweis – und warum ist er wichtig?

Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient Ihre Immobilie ist – und ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Die EnEV regelt die Anforderungen – und sieht vor, dass der Ausweis bei jeder Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden muss. Nach größeren Sanierungen muss er aktualisiert werden, ansonsten gilt: 10 Jahre Gültigkeit.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Schon im Exposé müssen zentrale Angaben erscheinen:
  • Endenergiebedarf/-verbrauch in kWh/m²
  • Hauptenergieträger (z. B. Gas, Öl, Strom, Holz)
  • Baujahr des Gebäudes

Wann muss kein Energieausweis vorgelegt werden? (Ausnahmen gemäß GEG § 105 ff.)

  • Baudenkmäler – denkmalgeschützte Gebäude sind in der Regel ausgenommen.
  • Gebäude mit < 50 m² Nutzfläche – z. B. kleine Garten‑ oder Wochenendhäuser.
  • Nicht beheizte Gebäude – ohne Heizungs‑/Klimaanlage (Garagen, Lagerhallen o. Ä.).
  • Nur vorübergehend genutzte Gebäude – z. B. Messehallen, temporäre Bauten.
  • Nicht‑kommerzielle Inserate – kein Ausweis nötig, solange keine öffentliche Werbung erfolgt (hier ist die Auslegung teilweise umstritten).

Welche Energieausweis-Variante ist die richtige für Sie?

  • Verbrauchsausweis (tatsächlicher Energieverbrauch, günstiger)
  • Bedarfsausweis (rechnerischer Energiebedarf, genauer)

Verbrauchsausweis genügt, wenn:

  • Bauantrag nach 01.11.1977
  • Gebäude auf Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert
  • ≥ 5 Wohneinheiten

Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn:

  • Keine Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vorliegen
  • Neubau
  • < 5 Wohneinheiten und bei Objekten vor Baujahr 1977
Unsicher welcher Ausweis nötig ist? Kontaktieren Sie uns – wir helfen rechtssicher weiter.