
Die lebendige Gemeinde Asbach vereint idyllisches Wohnen mit exzellenter Infrastruktur. Gelegen im malerischen Westerwald und dennoch verkehrsgünstig nahe der A3, bietet Asbach eine perfekte Anbindung an Köln, Bonn und Koblenz – ideal für Pendler und Genießer ruhigen Wohnens mit urbanem Komfort.
Ein besonderes Highlight sind die erstklassigen Einkaufsmöglichkeiten: Das weitläufige Vorteil-Center lockt mit einer Vielfalt an Fachgeschäften, Supermärkten und Modehäusern, während charmante Einzelhändler, Bäckereien und Wochenmärkte das Einkaufsangebot abrunden. Hier finden Sie alles für den täglichen Bedarf – und noch viel mehr.
Neben der ausgezeichneten Infrastruktur punktet Asbach mit hohem Freizeitwert, einem regen Vereinsleben und viel Natur. Ob Wandern, Sport oder gemütliche Stunden im Grünen – hier lässt es sich hervorragend leben!
Raumaufteilung:
Erdgeschoss: Diele, Gäste-WC, Technikraum mit Gartenzugang, offener Wohn- und Essbereich mit Terrassenzugang, Küche, Arbeitszimmer, Bad.
Obergeschoss: Wohnstudio (Schlafzimmer), Ankleide, Ausbaumöglichkeiten für ein Bad vorhanden
sonstiges/ Higlights:
- Heizung: Wärmepumpe
- Extra breite Türen im Erdgeschoss
- Mauerwerk aus 36er Isothermstein
- Digitale Bewässerung der Außenanlage
- keine Wiesenfläche vorhanden
- Teichanlage
- Alarmanlage
- Obergeschoss weiter ausbaufähig
- Doppelgarage mit Starkstromanschluss
- Carport / Holzlager
- Wohnhaus nicht unterkellert
- Galsfaser verfügbar
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: RTI GmbH & Co. KG, Alleestraße 16c, 56410 Montabaur.
Geldwäschegesetz:
Die RTI GmbH & Co. KG ist nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises oder Reisepasses festhalten. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien und erfassten Daten mit seinen Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Alle Aussagen in diesem Exposé basieren ausschließlich auf Informationen, die vom Eigentümer stammen. Trotz sorgfältiger Prüfung der Objektangaben übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
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