
Die charmante Ortsgemeinde Bogel liegt im landschaftlich reizvollen Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz, eingebettet in die sanften Hügel des Taunus. Über die Bundesstraße 274 ist der Ort bestens an Wiesbaden, Koblenz und die umliegenden Gemeinden angebunden. Rad- und Wanderfreunde schätzen den direkten Anschluss an den Loreley-Aar-Radweg. Vor Ort finden sich Kindergarten, Nahverkehrsanbindungen und ein reges Vereinsleben – ideal für Familien und alle, die naturnah wohnen und dennoch gut erreichbar bleiben möchten.
Raumaufteilung
Erdgeschoss: Flur, zwei Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Esszimmer, Küche mit Vorratskammer, WC, Hauswirtschaftsraum
Obergeschoss: Flur, drei Schlafzimmer, zwei Bäder, ein Durchgangszimmer mit Zugang zu einem weiteren Schlafzimmer
Dachgeschoss: Speicher (ideal als Lager für saisonale Dinge)
Kellergeschoss: Zwei Kellerräume, Heizungsraum
Sonstiges:
- Zwei Garagen
- Ehemalige Scheune
- Großes Wiesengrundstück
- Heizungsanlage und Fenster aus dem Jahr 1988
- Elektrik teilweise in den 1990er-Jahren erneuert
- Wohnhausanbau aus den 1970er-Jahren
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: RTI GmbH & Co. KG, Alleestraße 16c, 56410 Montabaur.
Geldwäschegesetz:
Die RTI GmbH & Co. KG ist nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises oder Reisepasses festhalten. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien und erfassten Daten mit seinen Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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