
Die Immobilie befindet sich in Oberahr, einer idyllischen Gemeinde im Westerwaldkreis, die für ihre naturnahe Lage und hohe Lebensqualität bekannt ist. Eingebettet in eine grüne Umgebung bietet der Ort eine ruhige Wohnatmosphäre, während alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs schnell erreichbar sind.
Verkehrsanbindung:
Oberahr verfügt über eine gute Anbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz. Die Bundesstraße B8 sowie die nahegelegene Autobahn A3 ermöglichen eine schnelle Erreichbarkeit der Städte Montabaur, Limburg und Koblenz. Der ICE-Bahnhof Montabaur bietet zudem eine schnelle Verbindung nach Frankfurt und Köln, was die Lage besonders für Pendler attraktiv macht.
Infrastruktur und Nahversorgung:
In der Umgebung finden sich Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Ärzte sowie Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen. Weitere umfangreiche Versorgungsmöglichkeiten bieten die nahegelegenen Städte Montabaur und Westerburg, die in wenigen Minuten mit dem Auto erreichbar sind.
Freizeit und Erholung:
Oberahr besticht durch seine naturnahe Umgebung mit zahlreichen Wander- und Radwegen, die durch den Westerwald führen. Die Region bietet zudem vielfältige Freizeitmöglichkeiten, darunter Sportvereine, Reit- und Golfanlagen sowie idyllische Seen und Naherholungsgebiete.
sonstiges:
- große gemeinsam nutzbare Wiesenfläche
- 1 Garage
- 4 PKW Außenstellplätze
- Mieteinahmen p.a. rund 19.500,- Euro
- Teilungserklärung vorhanden
- optional auf Anfrage einzelne Wohneinheit(en) erwerbar
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: RTI GmbH & Co. KG, Alleestraße 16c, 56410 Montabaur.
Geldwäschegesetz:
Die RTI GmbH & Co. KG ist nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises oder Reisepasses festhalten. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien und erfassten Daten mit seinen Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Alle Aussagen in diesem Exposé basieren ausschließlich auf Informationen, die vom Eigentümer stammen. Trotz sorgfältiger Prüfung der Objektangaben übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
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