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Geldwäsche­gesetz

Das sollten Sie wissen.

Geldwäschegesetz

Was Sie über das Geldwäschegesetz beim Immobilienkauf wissen sollten

Identitätsprüfung bei ernsthaftem Kaufinteresse – gesetzliche Pflicht gemäß GwG (Fassung 26.06.2017).

Was bedeutet das für Käufer und Verkäufer?

Natürliche Personen

  • Ausweis‑Kopie
  • Datenangaben
  • PEP‑Prüfung

Juristische Personen

  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschafterliste
  • Ausweis des Vertreters
Datenaufbewahrung: 5 Jahre (§ 8 GwG).
Wichtig: Barzahlungen sind verboten.
Seit 01.04.2023 (SDG II) nur noch Überweisung oder nachvollziehbare Zahlungswege.
RTI – gesetzeskonform, sicher, transparent.