Makler und Provision: Fragen und Antworten
Provision, Alleinauftrag, Kündigung und die Frage, woran sich gute Maklerarbeit erkennen lässt – offen beantwortet, auch wo es unbequem ist.
Habe ich beim Makler einen festen Ansprechpartner oder wechselnde Mitarbeiter?
Das hängt vom Büro ab und gehört ins Erstgespräch. Fragen Sie konkret: Wer betreut den Verkauf, wer führt die Besichtigungen, wer ist im Urlaubsfall erreichbar – und lassen Sie sich Namen nennen. RTI ist ein inhabergeführtes Büro in Montabaur; wer bei uns arbeitet, steht auf der Teamseite. Je kleiner das Büro, desto eher bleibt die Betreuung in einer Hand.
Wie kündige ich einen Maklervertrag richtig?
Kündigen Sie schriftlich – Textform per E-Mail genügt in der Regel – an die im Vertrag genannte Adresse, mit Datum und eindeutiger Erklärung. Maßgeblich ist, was im Vertrag steht: Ein befristeter Alleinauftrag läuft grundsätzlich bis zum Ende, ordentlich kündbar sind meist nur unbefristete Aufträge. Bei einem wichtigen Grund kommt die außerordentliche Kündigung in Betracht. Für bereits nachgewiesene Interessenten kann der Provisionsanspruch bestehen bleiben; im Streitfall prüft das ein Anwalt.
Kann ich mich von einem Makler erst einmal unverbindlich beraten lassen?
Ja. Bei RTI sind das Erstgespräch und die Wertermittlung kostenlos und unverbindlich – Sie erfahren, wo Ihre Immobilie im aktuellen Markt steht, ohne einen Auftrag zu erteilen. Ein Maklervertrag entsteht erst, wenn Sie ihn erteilen; für Wohnungen und Einfamilienhäuser verlangt das Gesetz dafür ohnehin die Textform, ein Gespräch allein reicht also nicht. Wer sich danach gegen den Verkauf entscheidet, zahlt nichts.
Wie finde ich einen guten Immobilienmakler?
Prüfen Sie drei Dinge. Erstens die Ortskenntnis: Lassen Sie sich Vergleichsobjekte aus Ihrem Ort zeigen und fragen Sie, wie der vorgeschlagene Preis zustande kommt. Zweitens den Vertrag: Laufzeit, Kündigung, Provisionshöhe und Fälligkeit müssen vor der Unterschrift klar sein. Drittens die Bewertungen – aussagekräftig sind die mit Objektbezug, aus jüngerer Zeit und mit sichtbarem Umgang mit Kritik. Eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung ist Pflicht.
Kennt ein Makler aus Montabaur die Preisunterschiede zwischen Westerwald und Rhein-Taunus?
Das gehört zum Handwerk, und die Unterschiede sind erheblich: Montabaur liegt bei rund 2.410 € je Quadratmeter Wohnfläche für Häuser, Limburg an der Lahn bei 2.985 €, Diez bei 2.519 € und Idstein bei 3.273 € (Stand Juli 2026). Wer die Zahlen des einen Raums auf den anderen überträgt, liegt bei einem Haus schnell um mehrere zehntausend Euro daneben. RTI ist in beiden Regionen tätig und rechnet mit den Werten des jeweiligen Ortes.
Wie beauftrage ich einen Makler für den Hausverkauf im Raum Limburg?
In drei Schritten: Kontakt aufnehmen, Ortstermin vereinbaren, Auftrag erteilen. Beim Ortstermin sehen wir uns das Haus an und ermitteln den Wert, kostenlos und unverbindlich. Für Limburg an der Lahn liegen Häuser bei rund 2.985 € je Quadratmeter Wohnfläche, in Diez bei 2.519 € (Stand Juli 2026). Erst danach entscheiden Sie über den Auftrag; er wird in Textform geschlossen und regelt Leistung, Provision, Laufzeit und Kündigung.
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf?
Bei Wohnimmobilien wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer in der Regel hälftig geteilt; marktüblich sind 3,57 % des Kaufpreises je Seite. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern ist diese Teilung gesetzlich abgesichert, wenn der Käufer Verbraucher ist (§§ 656c, 656d BGB): Abwälzen lässt sich höchstens die Hälfte; mehr als die Hälfte zu übernehmen ist dagegen erlaubt. Die genaue Höhe wird vor dem Auftrag vereinbart und steht im Maklervertrag. Fällig wird sie erst mit dem notariellen Kaufvertrag.
Wie melde ich einem Makler einen Immobilientipp aus meiner Nachbarschaft?
Über das Formular auf unserer Tippgeber-Seite oder telefonisch. Nennen Sie Ort, Straße und Objektart – Kontaktdaten des Eigentümers bitte nur, wenn er damit einverstanden ist. Wichtig ist der Zeitpunkt: Vergütet werden nur Hinweise auf Immobilien, die noch nicht öffentlich angeboten werden, und nur, wenn wir den Tipp vorher schriftlich bestätigt haben. Nachträglich eingereichte Tipps lassen sich nicht mehr zuordnen.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Makleralleinauftrag?
Beim einfachen Alleinauftrag beauftragen Sie nur einen Makler, dürfen aber selbst weiter nach einem Käufer suchen – finden Sie ihn ohne Zutun des Maklers, fällt in der Regel keine Provision an. Beim qualifizierten Alleinauftrag verpflichten Sie sich, Interessenten an den Makler zu verweisen; dann kann auch beim selbst gefundenen Käufer Provision entstehen. Welche Variante vorliegt, steht im Vertrag – lesen Sie diese Klausel vor der Unterschrift genau, im Zweifel mit anwaltlicher Hilfe.
Welche Vorteile und Nachteile hat ein Makleralleinauftrag für den Verkäufer?
Vorteil: Der Makler kann in Aufbereitung, Fotos und Bewerbung investieren, weil der Auftrag ihm sicher ist; Ihre Immobilie erscheint nicht mehrfach zu unterschiedlichen Preisen, was am Markt als Verkaufsdruck gelesen wird. Nachteil: Sie binden sich für die vereinbarte Laufzeit, eine ordentliche Kündigung ist meist ausgeschlossen, und Sie hängen an der Leistung eines Anbieters. Prüfen Sie deshalb vor der Unterschrift Laufzeit, Verlängerungsklausel und Berichtspflichten.
Soll ich mein Haus an einen Ankäufer verkaufen oder über einen Makler anbieten?
Die beiden Wege unterscheiden sich im Ziel. Ein Ankäufer kauft selbst und will weiterverkaufen – Sie bekommen Tempo und Abnahmesicherheit, der Preis enthält seine Marge. Über einen Makler wird die Immobilie am Markt angeboten; der Preis entsteht aus der Nachfrage, dafür dauert es länger. In Montabaur sind bei realistischem Angebotspreis vier bis zwölf Wochen üblich. Holen Sie beides ein und vergleichen Sie Nettoerlös und Zeitbedarf.
Gilt beim Immobilienverkauf das Bestellerprinzip oder der Teilungsgrundsatz?
Das Bestellerprinzip gilt bei der Vermietung: Wer den Makler bestellt, zahlt ihn. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gilt seit der Reform des Maklerrechts der Teilungsgrundsatz der §§ 656c und 656d BGB – beide Seiten verpflichten sich in gleicher Höhe, marktüblich 3,57 % je Seite. Für andere Objektarten gilt keine dieser Regeln, dort wird frei vereinbart. Bei Zweifeln über die Einordnung fragen Sie Ihren Notar.
Maklerprovision, Courtage, Maklergebühr – ist das alles dasselbe?
Ja, gemeint ist dieselbe Sache: die erfolgsabhängige Vergütung des Maklers. Das Gesetz nennt sie Maklerlohn (§ 652 BGB), im Alltag heißt sie Provision oder Courtage; der Begriff Maklergebühr ist umgangssprachlich, denn Gebühren erheben Behörden, nicht Unternehmen. Entscheidend ist nicht das Wort, sondern was im Vertrag steht: Höhe, wer sie trägt und wann sie fällig wird. Bei Wohnimmobilien sind 3,57 % je Seite marktüblich.
Erzielt ein Makler tatsächlich einen höheren Verkaufspreis als ein Privatverkauf?
Eine belastbare allgemeine Zahl dazu gibt es nicht, und wer eine nennt, sollte die Quelle mitliefern. Benennbar ist dagegen, was den Preis beeinflusst: ein aus Vergleichsfällen hergeleiteter Startpreis statt eines Wunschpreises, vollständige Unterlagen vor der ersten Besichtigung, Reichweite über mehrere Kanäle, vorqualifizierte Interessenten und eine geführte Verhandlung. Ein zu hoch gestarteter Preis kostet umgekehrt Zeit und endet häufig unter dem realistischen Wert.
Haus privat verkaufen oder Makler – was ist besser?
Das hängt von Zeit, Erfahrung und Belastbarkeit ab. Privat sparen Sie die Provision, übernehmen aber Preisfindung, Unterlagenbeschaffung, Besichtigungen, die Prüfung der Käuferbonität und die Verantwortung für Ihre Angaben im Exposé. Mit Makler geben Sie diesen Aufwand ab und zahlen dafür, bei Wohnimmobilien marktüblich 3,57 % je Seite. Rechnen Sie beides ehrlich durch und bewerten Sie den eigenen Zeitaufwand dabei mit einem Stundensatz.
Was ist der Unterschied zwischen Nachweis und Vermittlung durch einen Makler?
Nachweis heißt: Der Makler benennt Ihnen eine konkrete Gelegenheit, von der Sie sonst nichts gewusst hätten. Vermittlung heißt: Er wirkt aktiv auf den Abschluss hin, verhandelt und bringt die Parteien zusammen. Beides begründet nach § 652 BGB den Provisionsanspruch, wenn der Kaufvertrag gerade darauf zurückgeht. Welche Leistung geschuldet ist, steht im Maklervertrag; ob die Ursächlichkeit im Einzelfall vorliegt, beurteilt im Streitfall ein Anwalt.
Arbeiten Immobilienmakler auch für ein Festhonorar statt für eine Provision?
Möglich ist das, denn die Vergütung ist frei vereinbar, und einige Anbieter arbeiten mit Pauschalen oder einzeln buchbaren Bausteinen. Der Unterschied liegt im Risiko: Ein Festhonorar fällt an, auch wenn nicht verkauft wird; die Provision nach § 652 BGB entsteht nur, wenn der Kaufvertrag zustande kommt. RTI rechnet erfolgsabhängig über die Provision ab, bei Wohnimmobilien marktüblich 3,57 % je Seite. Die Wertermittlung vorab ist kostenlos.
Ist ein regionaler Makler besser als eine überregionale Maklerkette?
Der Unterschied liegt weniger im Namen als in der Datengrundlage und darin, wer vor Ort ist. Regional heißt: eigene Vergleichsfälle aus demselben Markt, Kenntnis der Lagen innerhalb eines Ortes, kurze Wege zum Termin. Überregional heißt: größeres Netz und einheitliche Abläufe. Prüfbar ist das für Sie selbst – fragen Sie nach Referenzobjekten aus Ihrem Ort und danach, wer die Besichtigungen persönlich durchführt.
Was unterscheidet einen Online-Makler von einem Makler vor Ort?
Die Modelle unterscheiden sich im Leistungsumfang und in der Vergütung. Klären Sie vor der Unterschrift vier Punkte: Wird die Immobilie vor Ort besichtigt oder nur nach Ihren Angaben bewertet? Wer führt die Besichtigungen durch? Welche Leistungen sind mit der Vergütung abgedeckt, welche kosten extra? Und wird nur im Erfolgsfall gezahlt oder unabhängig davon? Diese Antworten sagen mehr aus als die Bezeichnung des Anbieters.
Darf ich beim einfachen Alleinauftrag parallel selbst nach einem Käufer suchen?
Ja. Der einfache Alleinauftrag schließt nur andere Makler aus, nicht Sie selbst – Sie dürfen weiter nach einem Käufer suchen, und finden Sie ihn ohne Zutun des Maklers, entsteht in der Regel kein Provisionsanspruch. Anders beim qualifizierten Alleinauftrag: Dort verpflichten Sie sich, Interessenten an den Makler zu verweisen. Welche Variante Sie unterschrieben haben, steht im Vertrag; über die genaue Formulierung entscheidet im Streitfall ein Anwalt.
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Ein Maklervertrag, mit dem Sie sich für eine bestimmte Zeit auf einen Makler festlegen: Während der Laufzeit dürfen Sie keinen weiteren Makler beauftragen. Im Gegenzug schuldet der Makler ein ernsthaftes Tätigwerden und berichtet über den Stand. Ob Sie selbst einen Käufer suchen dürfen, hängt von der Variante ab – der einfache Alleinauftrag erlaubt es, der qualifizierte nicht. Laufzeit und Kündigung stehen im Vertrag.
Darf der Verkäufer die gesamte Maklerprovision auf den Käufer abwälzen?
Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus mit einem Verbraucher als Käufer nicht. Hat nur eine Seite den Makler beauftragt, ist eine Kostenübernahme durch die andere Seite nach § 656d BGB nur wirksam, wenn der Auftraggeber mindestens den gleichen Anteil trägt – abwälzbar ist also höchstens die Hälfte. Der Anteil der anderen Seite wird zudem erst fällig, wenn der Auftraggeber seine Zahlung nachgewiesen hat. Zur Formulierung im Kaufvertrag berät der Notar.
Für welche Immobilienarten gilt die gesetzliche Provisionsteilung nicht?
Die §§ 656a bis 656d BGB gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, und die Teilungsregeln der §§ 656c und 656d zusätzlich nur, wenn der Käufer Verbraucher ist. Nicht erfasst sind damit unbebaute Grundstücke, Mehrfamilien- und Renditeobjekte, Gewerbeimmobilien sowie Käufe durch Unternehmer. Dort ist die Provision frei verhandelbar und richtet sich allein nach dem Vertrag. Ob ein Objekt als Einfamilienhaus zählt, klärt im Zweifel ein Anwalt.
Kann ich den Google-Bewertungen eines Immobilienmaklers vertrauen?
Nur zusammen mit einem zweiten Blick. Aussagekräftig sind Bewertungen mit Objektbezug – wer schreibt, was verkauft wurde und wie lange es gedauert hat, war erkennbar Kunde. Achten Sie außerdem auf den Zeitraum: viele Bewertungen innerhalb weniger Tage sind ein Warnzeichen, eine gleichmäßige Verteilung über Jahre nicht. Und sehen Sie nach, wie ein Anbieter auf Kritik reagiert. RTI kommt bei ProvenExpert auf 4,48 von 5 aus 596 Bewertungen, darunter 149 Google-Bewertungen mit 5,0 und 447 bei ImmobilienScout24 mit 4,3 (Stand 03.08.2026).
Welche Zulassung oder Qualifikation braucht ein Immobilienmakler in Deutschland?
Wer gewerbsmäßig Immobilien vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Geprüft werden dabei Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Eine Sachkundeprüfung schreibt das Gesetz nicht vor, und die Berufsbezeichnung Immobilienmakler ist nicht geschützt. Die fachliche Qualifikation müssen Sie deshalb selbst prüfen: Fragen Sie nach Ausbildung, Berufsjahren, Weiterbildungen und Referenzobjekten in Ihrem Ort. Nach der Erlaubnis dürfen Sie jederzeit fragen.
Kann ich einen Makleralleinauftrag kündigen, wenn sich monatelang kein Käufer findet?
Ein befristeter Alleinauftrag läuft grundsätzlich bis zum vereinbarten Ende; ausbleibender Erfolg allein berechtigt nicht zur ordentlichen Kündigung. Wird der Makler erkennbar untätig, kommt eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht, möglich ist zudem jederzeit eine einvernehmliche Aufhebung. Vorher lohnt ein anderes Gespräch: In Montabaur sind vier bis zwölf Wochen üblich, wenn der Angebotspreis stimmt – dauert es deutlich länger, liegt es meist am Preis. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, beurteilt ein Anwalt.
Muss ich nach Ende des Maklervertrags noch Provision zahlen, wenn der Käufer vom Makler kam?
Das kann sein, und die Antwort fällt hier oft zugunsten des Maklers aus. Entscheidend ist nach § 652 BGB nicht der Zeitpunkt der Kündigung, sondern ob der Kaufvertrag auf den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers zurückgeht. Wer einen vom Makler benannten Interessenten später ohne ihn abschließt, schuldet die Provision in der Regel trotzdem. Wie lange dieser Zusammenhang wirkt, beurteilt im Streitfall ein Anwalt.
Wie lange läuft ein Makleralleinauftrag üblicherweise?
Eine gesetzliche Laufzeit gibt es nicht – sie wird im Vertrag vereinbart, meist befristet und häufig mit einer Klausel, die den Auftrag automatisch verlängert, wenn niemand kündigt. Genau diese Klausel sollten Sie vor der Unterschrift lesen. Prüfen Sie drei Punkte: die Laufzeit, ob sie sich stillschweigend verlängert, und mit welcher Frist Sie kündigen können. Unangemessen lange Bindungen können unwirksam sein; das beurteilt ein Anwalt.
Welche Fragen sollte ich einem Makler im ersten Gespräch stellen?
Sechs Fragen bringen Klarheit: Wie kommt der vorgeschlagene Preis zustande, und welche Vergleichsobjekte liegen dahinter? Welche Objekte haben Sie zuletzt in meinem Ort verkauft? Wie lange läuft der Vertrag, und wie kündige ich ihn? Wie hoch ist die Provision, wer zahlt sie, und wann wird sie fällig? Welche Leistungen sind damit abgedeckt? Und wer führt die Besichtigungen persönlich durch?
Darf ein Makler gleichzeitig für Käufer und Verkäufer arbeiten?
Ja, diese Doppeltätigkeit ist zulässig, wenn beide Seiten davon wissen; der Makler muss dann unparteiisch vermitteln und darf nicht heimlich die Interessen einer Seite vertreten. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern darf er sich die Provision nur in gleicher Höhe von beiden versprechen lassen (§ 656c BGB), sonst ist die Vereinbarung unwirksam. Wer dem Vertrag zuwider für die Gegenseite tätig wird, verliert nach § 654 BGB seinen Anspruch. Ob das vorliegt, beurteilt ein Anwalt.
Muss ein Makler Kaufinteressenten über bekannte Mängel aufklären?
Ja. Der Makler muss über die Umstände aufklären, die für die Kaufentscheidung erkennbar wesentlich sind und die er kennt – etwa bekannte Feuchtigkeitsschäden, Altlasten oder Rechte Dritter. Verschweigen kann Schadensersatz auslösen und den Provisionsanspruch gefährden. Für den Verkäufer gilt dasselbe: Arglistig verschwiegene Mängel deckt kein Gewährleistungsausschluss ab. Was davon in die Beurkundung gehört, bespricht man mit dem Notar.
Welche Pflichten hat ein Makler gegenüber seinem Auftraggeber?
Er muss Ihre Interessen wahren, Sie über alles Wesentliche informieren – auch über Unbequemes wie einen unrealistischen Preiswunsch –, Vertrauliches vertraulich behandeln und Interessenten sorgfältig prüfen. Bei einem Alleinauftrag kommt die Pflicht hinzu, ernsthaft tätig zu werden und über den Stand zu berichten. Wer dem Vertrag zuwider für die Gegenseite arbeitet, verliert nach § 654 BGB die Provision. Was geschuldet ist, ergibt sich aus dem Vertrag; ob eine Pflicht verletzt wurde, beurteilt ein Anwalt.
Wann ist die Maklerprovision fällig?
Der Anspruch entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag, also mit der notariellen Beurkundung, sofern dieser Vertrag auf Nachweis oder Vermittlung des Maklers zurückgeht (§ 652 BGB). Fällig ist die Provision dann nach Rechnungstellung, soweit der Maklervertrag nichts anderes regelt. Trägt bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus die andere Seite mit, wird deren Anteil nach § 656d BGB erst fällig, wenn die Zahlung des Auftraggebers nachgewiesen ist. Bei Streit über die Fälligkeit prüft ein Anwalt den Vertrag.
Darf ein Makler zusätzlich zur Provision Kosten für Exposé oder Werbung verlangen?
Nur wenn Sie das vorher ausdrücklich vereinbart haben. Nach § 652 Absatz 2 BGB sind Aufwendungen dem Makler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist – ohne solche Abrede trägt er Fotos, Exposé und Anzeigen selbst, und zwar auch dann, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt. Prüfen Sie den Auftrag deshalb auf Zusatzkosten. Bei RTI ist die Wertermittlung vorab kostenlos; was die Provision abdeckt, steht im Auftrag. Ob eine Kostenklausel wirksam ist, prüft ein Anwalt.
Kann ein Maklervertrag schon durch eine Besichtigung zustande kommen?
Früher war das bei klarem Provisionshinweis im Exposé möglich: Wer die Leistung in Kenntnis dessen in Anspruch nahm, schloss den Vertrag durch schlüssiges Verhalten. Für Wohnungen und Einfamilienhäuser verlangt § 656a BGB inzwischen Textform, dort entsteht ein Vertrag allein durch eine Besichtigung nicht mehr. Bei anderen Objektarten kann es weiterhin so laufen. Lassen Sie sich im Zweifel bestätigen, dass kein Auftrag besteht; ob einer zustande kam, beurteilt ein Anwalt.
Muss ein Maklervertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Für den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses schreibt § 656a BGB die Textform vor – eine E-Mail genügt, eine Unterschrift ist nicht nötig, mündlich reicht dagegen nicht. Bei anderen Objekten ist der Maklervertrag formfrei und kann sogar durch schlüssiges Verhalten entstehen. Unabhängig davon ist Schriftliches sinnvoll, weil Provision, Laufzeit und Kündigung sonst schwer zu belegen sind. Ob die Form gewahrt ist, prüft im Streitfall ein Anwalt.
Was muss in einem Maklervertrag stehen?
Wesentlich sind: die Vertragsparteien, die Immobilie, die geschuldete Leistung als Nachweis oder Vermittlung, die Provisionshöhe mit der Angabe, wer sie trägt, der Zeitpunkt der Fälligkeit, Laufzeit und Kündigung sowie bei Verbrauchern die Widerrufsbelehrung, wenn online oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wird. Soll zusätzlicher Kostenersatz gelten, muss er ausdrücklich vereinbart sein. Nehmen Sie sich Zeit zum Lesen; im Zweifel prüft ein Anwalt den Entwurf.
Kann ich mehrere Makler gleichzeitig mit dem Verkauf beauftragen?
Ja, mit einfachen Aufträgen ohne Ausschließlichkeit – während eines laufenden Alleinauftrags dagegen nicht. Bedenken Sie die Wirkung: Erscheint dasselbe Haus auf mehreren Portalen, womöglich zu unterschiedlichen Preisen, lesen Interessenten das als Verkaufsdruck und verhandeln härter. Außerdem sollten Sie festhalten, welcher Makler welchen Interessenten zuerst nachgewiesen hat, sonst drohen doppelte Provisionsforderungen, über die im Streitfall ein Anwalt entscheidet.
Welche Risiken birgt ein Hausverkauf ohne Makler?
Vier Risiken kommen regelmäßig vor: ein Angebotspreis aus dem Bauchgefühl, der zu hoch ansetzt und die Immobilie am Markt altern lässt; unvollständige Unterlagen, die den Notartermin verzögern; Interessenten ohne geprüfte Finanzierung, bei denen der Kauf spät scheitert; und die Haftung für falsche Angaben zu Fläche, Baujahr oder Zustand. Dazu kommen Besichtigungen mit Fremden im Haus. Was in den Kaufvertrag gehört, klärt der Notar.
Muss ich Provision zahlen, wenn ich den Käufer selbst gefunden habe?
Das hängt von der Vertragsart ab. Beim einfachen Auftrag oder einfachen Alleinauftrag entsteht kein Anspruch, wenn der Kaufvertrag ohne Nachweis oder Vermittlung des Maklers zustande kam. Beim qualifizierten Alleinauftrag haben Sie sich verpflichtet, Interessenten weiterzuleiten – dann kann die Provision auch beim selbst gefundenen Käufer anfallen. Prüfen Sie, ob der Interessent Ihnen zuvor schon vom Makler benannt wurde; im Streitfall beurteilt das ein Anwalt.
Wann hat ein Makler Anspruch auf seine Provision?
Wenn drei Dinge zusammenkommen: Es besteht ein Maklervertrag, der Makler hat nachgewiesen oder vermittelt, und der Kaufvertrag ist gerade infolge dieser Tätigkeit zustande gekommen (§ 652 BGB). Kommt kein Kaufvertrag zustande, gibt es keine Provision und auch keinen Ersatz für Aufwendungen, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ob die Ursächlichkeit vorliegt, ist die häufigste Streitfrage und Sache eines Anwalts.
Gibt es eine gesetzliche Obergrenze für die Maklerprovision?
Eine feste Obergrenze nennt das Gesetz nicht, die Höhe ist frei vereinbar. Begrenzt wird sie durch zwei Dinge: bei Wohnungen und Einfamilienhäusern durch die Teilungsregel der §§ 656c und 656d BGB, wonach sich höchstens die Hälfte auf die andere Seite abwälzen lässt, und allgemein durch die Sittenwidrigkeit, die Gerichte erst bei einem auffälligen Missverhältnis annehmen. Marktüblich sind bei Wohnimmobilien 3,57 % je Seite; die Grenze im Einzelfall beurteilt ein Anwalt.
Kann man die Maklerprovision verhandeln?
Ja, sie ist frei vereinbar – allerdings nur vor Vertragsschluss, danach gilt das Vereinbarte. Ein Hinweis, der selten fällt: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern wirkt ein Nachlass nach § 656c BGB auf beide Seiten, weil sich beide in gleicher Höhe verpflichten müssen. Verhandeln Sie deshalb nicht nur über den Satz, sondern auch über den Leistungsumfang: was enthalten ist und was extra kostet.
Darf ich als Privatperson eine Empfehlungsprovision von einem Makler annehmen?
Ja. Wer gelegentlich einen Hinweis gibt, wird dadurch nicht gewerbsmäßig tätig und braucht keine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung; anders liegt es, wenn daraus eine regelmäßige Tätigkeit wird. Zwei Punkte sollten Sie beachten: Kontaktdaten des Eigentümers nur mit dessen Einverständnis weitergeben, und die Prämie ist steuerlich zu erfassen. Wie sie einzuordnen ist und ob eine Freigrenze greift, klärt Ihr Steuerberater.
Muss ich eine Tippgeberprovision versteuern?
Grundsätzlich ja – eine Prämie für einen Immobilientipp ist eine Einnahme und gehört in die Steuererklärung. Für gelegentliche Leistungen kennt das Einkommensteuerrecht sonstige Einkünfte mit einer Freigrenze; wird die Tätigkeit regelmäßig, kann sie gewerblich werden. Welche Einkunftsart bei Ihnen greift, welcher Betrag steuerfrei bleibt und was zu erklären ist, beantwortet Ihr Steuerberater. RTI berät steuerlich nicht.
Was ist eine Tippgeberprovision bei Immobilien?
Eine Prämie dafür, dass Sie einem Makler eine Immobilie nennen, die er noch nicht kennt und die noch nicht öffentlich angeboten wird; kommt daraus ein Verkauf zustande, werden Sie am Erfolg beteiligt. Bei RTI sind das 10 % der Vermittlungsprovision, mindestens 1.000 €. Voraussetzung ist, dass der Tipp vorher schriftlich bestätigt wurde; die eigene Immobilie zählt nicht. Wie die Prämie zu versteuern ist, klärt Ihr Steuerberater.
Welche Nachteile hat es, mit einem Makler zu verkaufen?
Die Provision ist der offensichtlichste: bei Wohnimmobilien marktüblich 3,57 % je Seite. Dazu kommt, dass Sie Kontrolle abgeben – über Termine, Ansprache der Interessenten und Verhandlungsführung – und sich mit einem Alleinauftrag für eine Laufzeit binden, die Sie nicht jederzeit beenden können. Und die Qualität schwankt zwischen Anbietern erheblich. Wer diese Punkte vor der Unterschrift klärt, entscheidet sich bewusst.
Welche Vorteile hat ein Makler beim Hausverkauf?
Konkret sind es fünf Dinge: ein Angebotspreis, der aus Vergleichsfällen der Region hergeleitet wird statt aus dem Bauchgefühl; vollständige Unterlagen vor der ersten Besichtigung; Reichweite über Portale, eigene Interessentenkartei und Netzwerk; die Vorprüfung, ob ein Interessent finanzieren kann; und eine Verhandlung, die jemand ohne persönliche Bindung an das Haus führt. Dazu die Terminlast, denn Besichtigungen finden abends und am Wochenende statt.
Was heißt es, wenn eine Immobilie für den Käufer provisionsfrei angeboten wird?
Dass der Verkäufer die Provision vollständig trägt und der Käufer an den Makler nichts zahlt. Das ist zulässig; begrenzt wird bei Wohnungen und Einfamilienhäusern nur die umgekehrte Richtung, also das Abwälzen auf den Käufer (§ 656d BGB). Für den Käufer bedeutet es geringere Nebenkosten, häufig aber auch einen entsprechend kalkulierten Kaufpreis. Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten bleiben davon unberührt.
Wer zahlt den Makler beim Verkauf eines unbebauten Grundstücks?
Das ist frei vereinbar. Die gesetzliche Teilung der §§ 656c und 656d BGB gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser; unbebaute Grundstücke fallen nicht darunter. Wer zahlt und in welcher Höhe, ergibt sich deshalb allein aus dem Maklervertrag und aus dem, was im Angebot ausgewiesen ist. Klären Sie das schriftlich vor der Beauftragung, nicht erst kurz vor dem Notartermin – im Westerwald wie überall sonst.
Wer zahlt den Makler?
Bei Wohnimmobilien in der Regel beide Seiten je zur Hälfte, marktüblich 3,57 % des Kaufpreises je Seite. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mit einem Verbraucher als Käufer ist diese Gleichbehandlung gesetzlich vorgegeben (§§ 656c, 656d BGB): Abwälzen lässt sich höchstens die Hälfte; mehr als die Hälfte zu übernehmen ist dagegen erlaubt. Bei Grundstücken, Mehrfamilien- und Gewerbeobjekten wird frei vereinbart. Wer zahlt, steht in jedem Fall im Maklervertrag und im Angebot.
Habe ich bei einem Maklervertrag ein Widerrufsrecht?
Als Verbraucher ja, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume – etwa an Ihrem Küchentisch – oder im Fernabsatz per E-Mail, Telefon oder Formular geschlossen wurde (§ 312g BGB). Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, eine Begründung brauchen Sie nicht, das rechtzeitige Absenden genügt. Das Recht kann vorzeitig erlöschen, wenn Sie den sofortigen Beginn ausdrücklich verlangt haben und die Leistung vollständig erbracht ist. Ob das zutrifft, prüft ein Anwalt.
Wie lange kann ich einen online abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen?
14 Tage ab Vertragsschluss, wenn Sie Verbraucher sind – der Abschluss über Formular, E-Mail oder Telefon ist ein Fernabsatzvertrag (§§ 312g, 355 BGB). Zur Fristwahrung genügt es, den Widerruf rechtzeitig abzusenden, eine Begründung ist nicht nötig. Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, beginnt die Frist nicht zu laufen und endet spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Ob das greift, prüft ein Anwalt.
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